Für Post Doktoranden
Marie-Curie-Programm
Jean Monnet-Forschungsstipendien
Inco II-Programm
Erasmus Mundus Programm
MARIE-CURIE-Programm
Marie-Curie-Programme tragen alle Maßnahmen und Programme im Bereich Humanressourcen und Mobilität. Dabei gibt es vier verschiedene Bereiche:- Institutsmaßnahmen (für Institute, die ausländische Wissenschaftler beschäftigen möchten). Einzelne Institute bekommen z.B. die Möglichkeit, ausländische Wissenschaftler ihrer Wahl zu beschäftigen, wenn Ihr Antrag erfolgreich war.
- Individualmaßnahmen (für erfahrene Wissenschaftler, die im Ausland forschen möchten).
- Exzellenzmaßnahmen (Finanzierung von Lehrstühlen, Vergabe von Preisen).
- Rückkehrmechanismen (für Wissenschaftler, die aus dem Ausland zurückkehren).
Für einzelne Wissenschaftler, die ins Ausland gehen wollen, ist ein schon bestehender Kontakt zu einer Gastinstitution im Ausland erforderlich, da der Antrag mit ihr zusammen gestellt werden muss. Außerdem werden lediglich erfahrene Wissenschaftler (mit Doktortitel oder mind. vier Jahren Forschungserfahrung) gefördert.
JEAN-MONNET-Forschungsstipendien
Das Jean-Monnet-Forschungsstipendium leistet einen Beitrag zum Forschungsprogramm des Europäischen Hochschulinstituts oder zum europäischen Forschungsvorhaben auf den Gebieten Geschichte, Kulturgeschichte, Politik- und Sozialwissenschaften, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und der Europäischen Union.Zielgruppe:
DoktorandInnen, Promovierte, HabilitantInnen, ProfessorInnen
Voraussetzungen:
- Höchstalter 35 Jahre
- Vollbeschäftigung der Stipendiaten
Aktuelle Ausschreibungen sowie Anmeldeformulare finden Sie unter:
The Jean Monnet Program
Kontakadresse:
European Commission
DG for Education and Culture – Unit A2
Higher Education: Socrates – Erasmus
Jean Monnet Project
Rue Belliard, 7 (B7 – 8/06)
B–1049 BRUSSELS
Belgium
INCO II-PROGRAMM
INCO II ist ein EU-Programm, das sich die Förderung internationaler Forschungsarbeit zum Ziel gesetzt hat. Es ist speziell auf die industrielle Zusammenarbeit in öffentlichen und privaten Laboren verschiedener Länder ausgerichtet. Zudem fördert INCO II weltweit die Qualität Europäischer Wissenschaft und Forschung und trägt zur Implementierung Europäischer Außenpolitik bei.INCO II kann von allen Mitgliedstaaten der EU und fünf weitern Regionen außerhalb der EU genommen werden. Hierzu gehören:
- zukünftige Beitrittsländer: Bulgarien und Rumänien
- die 12 Neuen Unabhängigen Staaten (NUS), die Mongolei, zentral und osteuropäische Länder, die sich nicht in der Vor-Beitrittsphase befinden, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien und die Ehemalige Republik Mazedonien
- die Mittelmeerländer Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien und die Türkei
- Entwicklungsländer einschließlich der in Afrika, Asien, Lateinamerika und karibische und pazifische Länder
- wirtschaftlich und industriell entwickelte Länder (USA, Japan, Korea)
Wer ist berechtigt:
- der Kandidat muss die Staatsbürgerschaft einer der ausgewählten Region haben
- der Bewerber sollte das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben
- Forscher müssen gute Kenntnisse einer Arbeitsprache des Gastinstituts aufweisen
- das Gastinstitut muss in einem der EU-Mitgliedstaaten oder in einem assozierten Staat des 5. Rahmenprogramms seine Niederlassung haben und muss Mitglied des Konsortiums sein, das das gemeinsame Forschungsprojekt vorschlägt
- die Bewerbung muss zusammen mit dem Vorschlag für ein Forschungsprojekt in Rahmen eines speziellen INCO II-Programms eingereicht werden.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webpage von CORDIS (Community Research & Development Information Service):
Kontakadresse:
INCO INFO DESK
FP5 Programme Information Point European Commission
Rue da la Loi 200
B-1049 Brussels
Belgium
e-mail: inco@cec.eu.int
ERASMUS MUNDUS Programm
Erasmus Mundus soll als Kooperations- und Mobilitätsprogramm die Qualität der Europäischen Hochschulbildung verbessern und, durch die Zusammenarbeit mit Drittländern, das interkulturelle Bewusstsein fördern.Das Ziel des Programms ist es, die internationalen Beziehungen im Hochschulwesen zu stärken. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Förderung europäischer Masterstudiengänge mit hohem Qualitätsanspruch; Stipendien für Studierende und Gastwissenschaftler aus der ganzen Welt, um an den europäischen Masterstudiengängen teilzunehmen; Förderung von Auslandsaufenthalten europäischer Studierender und Wissenschaftler in Drittländern.
Insgesamt wird das Programm in 4 Aktionen zusammengefasst:
AKTION 1: Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge. Dabei handelt sich um Masterstudiengänge mit höchstem Qualitätsanspruch, die von mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen europäischen Ländern angeboten werden müssen. Um für Erasmus Mundus infrage zu kommen, müssen die Studiengänge integriert sein, d. h. sie müssen Studienabschnitte in mindestens zwei der beteiligten Hochschuleinrichtungen vorsehen, und sie müssen zur Verleihung von anerkannten doppelten, mehrfachen oder gemeinsamen Abschlüssen führen.
AKTION 2: Erasmus-Mundus-Stipendien. Um den im Rahmen der Aktion 1 ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen eine möglichst ausgeprägte internationale Dimension zu verleihen, bietet Erasmus Mundus ein Stipendienprogramm für graduierte Studierende und Gastwissenschaftler aus Drittländern aus der ganzen Welt an. Dieses richtet sich an besonders begabte bzw. hoch qualifizierte Personen, welche die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge belegen oder für sie arbeiten.
AKTION 3: Partnerschaften. Um den europäischen Hochschulen den Anreiz zu geben, sich der Welt zu öffnen und ihre internationale Präsenz zu verstärken, können im Rahmen der unter Aktion 1 ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge auch Partnerschaften mit Hochschulen aus Drittländern geschlossen werden. Solche Partnerschaften bilden den Rahmen für einen Aufenthalt in Drittländern von Wissenschaftlern und graduierten Studierenden aus der EU, die an den Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen teilnehmen.
AKTION 4: Attraktivitätssteigerung. Projekte zur Steigerung der Attraktivität sind ebenfalls Ziele von Erasmus-Mundus. Sie sollen das Interesse an der europäischen Hochschulbildung fördern. Finanziert werden Aktivitäten zur Schärfung des Profils und zur Verbesserung und des Bekanntheitsgrads der europäischen Hochschulbildung. Auch Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Zugangsmöglichkeiten sowie Fragen, die für die Internationalisierung der Hochschulbildung maßgeblich sind (z. B. gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen mit Drittstaaten) werden finanziell unterstützt.
Im Rahmen von Erasmus Mundus werden etwa 100 Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge bezuschusst, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Etwa 5 000 graduierte Studierende aus Drittländern, die europäische Masterstudiengänge belegen, sowie über 4 000 graduierte Studierende aus der EU, die im Rahmen der Masterstudiengänge einen Studienaufenthalt in einem Drittland absolvieren, erhalten Stipendien. In Verbindung mit den Masterstudiengängen werden auch Lehr- und Forschungsstipendien gewährt: gefördert werden mindestens 1 000 Gastwissenschaftler aus Drittländern, die in die EU kommen, sowie in vergleichbarer Zahl Wissenschaftler aus der EU, die ins Ausland gehen. Unterstützt werden im Zuge des Programms etwa 100 Partnerschaften zwischen Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen und Hochschuleinrichtungen in Drittländern.
Wer ist berechtigt?
- die 25 EU-Mitgliedsstaaten
- Kandidatenländer für den Beitritt zur EU (Rumänien, Bulgarien, Türkei)
- die am Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmenden Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA/EWR-Länder: Island, Norwegen, Liechtenstein)
- alle anderen Länder der Welt („Drittländer")
Liste von ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen ist noch nicht veröffentlicht, kann jedoch unter folgender Webseite nachgelesen werden: Europa - The European Union On-Line







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