Für Post Graduierte
Erasmus-Programm
Leonardo-da-Vinci Programm
INCO II-Programm
Erasmus Mundus-Programm
ERASMUS-Programm
Das Erasmus-Programm soll die Studienmobilität für Studiengänge für Post-Graduierte fördern und Studierenden die Möglichkeit geben, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln, und diese in der Zukunft sprachlich, fachlich und kulturell zu nutzen. Gleichzeitig stellen internationale Studenten auf den Gastschulen eine große Bereicherung dar, was die Zusammenarbeit und somit auch die Toleranz fördert. Der Beitrag, den die Austauschprogramme leisten, soll einen Teil der Mobilitätskosten decken und so den Studienaufenthalt im Ausland ermöglichen, der sonst nicht finanzierbar wäre.Leistungen für Studenten:
- Auslandsstudium (3-12 Monate) an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU-Mitgliedsstaat bzw. Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Bulgarien, Rumänien und Malta
- Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
- Akademische Akkreditierung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses (max. 200 €)
- Sondermittel für behinderte Studenten
- Unterstützung bei sprachlicher und fachlicher Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
- Betreuung bezüglich Unterkunft und kulturellen Angeboten durch Gastinstitution
Wer ist berechtigt?
- Studierende, die in einem Studiengang der Hochschule eingeschrieben sind, der bis zu einem Hochschulabschluss (inkl. Promotion) führt
- Studierende, die mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben
- Das Auslandsstudium ist ein integraler Bestandteil eines Studienganges an der Heimathochschule
- Studierende, die Mitglieder der EU – oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind.
- Studierende, die an einem Austauschprogramm teilnehmen möchten, müssen über ausreichende Sprachkenntnisse des betreffenden Landes verfügen, um die Lehrveranstaltungen verfolgen zu können.
Nähere Informationen erteilen die jeweiligen Hochschulen.
Eine vollständige Liste aller Nationalen Agenturen, die diese Art von Programmen organsieren, finden Sie hier.
LEONARDO-DA-VINCI Programm
Der Auftrag dieses Programms ist es unter anderem, die grenzüberschreitende Mobilität von Personen in der Berufsausbildung, Studierenden, jungen Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer zu fördern. Die Dauer liegt zwischen 3 Wochen und 9 Monaten. Der Austausch findet in der Regel im Rahmen von definierten Projekten statt. Der Antrag kann individuell bei den Kooperationsnetzwerken gestellt werden. Um an diesem Programm teilnehmen zu können, darf der Studienabschluss nicht länger als 12 Monate zurückliegen.LEONARDO DA VINCI soll die Berufsbildungspolitik der Mitgliedsstaaten ergänzen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung von Qualität und europäischer Dimension in den Berufsbildungssystemen und -praktiken der europäischen Länder soll durch fünf Maßnahmen realisiert werden:
- Austausch- und Vermittlungsprojekte (Mobilität)
- Pilotprojekte und thematische Aktionen
- Projekte zur Förderung der Sprachenkompetenz
- Transnationale Netze für Fachwissen und Wissenstransfer in Europa
- Projekte zur Erstellung von Vergleichsmaterial (Erhebungen und Analysen)
Kontaktadressen:
EUROPEAN COMMISSION
Directorate-General for Education and Culture
Vocational Training
Mr. M. Richonnier - Director
Rue de la Loi 200
B-1049 Bruxelles
Belgium
e-mail: leonardo@cec.eu.int
CEDEFOP - European Centre for Development of Vocational Training
Mr. Johan van Rens - Director
GR-55102 Thessaloniki
Greek
Tel.: (+30-31) 490 11 1
Fax (+30-31) 490 10 2
e-mail: info@cedefop.eu.int
Webseite: CEDEFOP
Eine Liste aller Nationalen Agenturen kann hier abgerufen werden
Weitere Informationen über das Leonardo da Vinci Programm finden Sie hier.
INCO II - Programm
INCO II ist ein EU-Programm, das sich die Förderung internationaler Forschungsarbeit zum Ziel gesetzt hat. Es ist speziell auf die industrielle Zusammenarbeit in öffentlichen und privaten Laboren verschiedener Länder ausgerichtet. Zudem fördert INCO II weltweit die Qualität Europäischer Wissenschaft und Forschung und trägt zur Implementierung Europäischer Außenpolitik bei.
INCO II kann von allen Mitgliedstaaten der EU und fünf weiteren Regionen außerhalb der EU in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören:
- zukünftige Beitrittsländer: Bulgarien und Rumänien
- die 12 Neuen Unabhängigen Staaten (NUS), die Mongolei, zentral und osteuropäische Länder, die sich nicht in der Vor-Beitrittsphase befinden, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien und die Ehemalige Republik Mazedonien
- die Mittelmeerländer Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien und die Türkei
- Entwicklungsländer einschließlich der in Afrika, Asien, Lateinamerika und karibische und pazifische Länder
- wirtschaftlich und industriell entwickelte Länder (USA, Japan, Korea)
Wer ist berechtigt:
- der Kandidat muss die Staatsbürgerschaft einer der ausgewählten Regionen haben
- der Bewerber sollte das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben
- Forscher müssen gute Kenntnisse einer Arbeitsprache des Gastinstituts aufweisen
- das Gastinstitut muss in einem der EU-Mitgliedstaaten oder in einem assozierten Staat des 5. Rahmenprogramms seine Niederlassung haben und muss Mitglied des Konsortiums sein, das das gemeinsame Forschungsprojekt vorschlägt
- die Bewerbung muss zusammen mit dem Vorschlag für ein Forschungsprojekt im Rahmen eines speziellen INCO II-Programms eingereicht werden.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webpage von CORDIS (Community Research & Development Information Service):
Kontakadresse:
INCO INFO DESK
FP5 Programme Information Point European Commission
Rue da la Loi 200
B-1049 Brussels
Belgium
e-mail: inco@cec.eu.int
ERASMUS MUNDUS-Programm
Erasmus Mundus soll als Kooperations- und Mobilitätsprogramm die Qualität der europäischen Hochschulbildung verbessern und, durch die Zusammenarbeit mit Drittländern, das interkulturelle Bewusstsein fördern.Das Ziel des Programms ist es, die internationalen Beziehungen im Hochschulwesen zu stärken. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Förderung europäischer Masterstudiengänge mit hohem Qualitätsanspruch; Stipendien für Studierende und Gastwissenschaftler aus der ganzen Welt, um an den europäischen Masterstudiengängen teilzunehmen; Förderung von Auslandsaufenthalten europäischer Studierender und Wissenschaftler in Drittländern.
Insgesamt wird das Programm in 4 Aktionen zusammengefasst:
AKTION 1: Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge. Dabei handelt sich um Masterstudiengänge mit höchstem Qualitätsanspruch, die von mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen europäischen Ländern angeboten werden müssen. Um für Erasmus Mundus infrage zu kommen, müssen die Studiengänge integriert sein, d. h. sie müssen Studienabschnitte in mindestens zwei der beteiligten Hochschuleinrichtungen vorsehen, und sie müssen zur Verleihung von anerkannten doppelten, mehrfachen oder gemeinsamen Abschlüssen führen.
AKTION 2: Erasmus-Mundus-Stipendien. Um den im Rahmen der Aktion 1 ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen eine möglichst ausgeprägte internationale Dimension zu verleihen, bietet Erasmus Mundus ein Stipendienprogramm für graduierte Studierende und Gastwissenschaftler aus Drittländern aus der ganzen Welt an. Dieses richtet sich an besonders begabte bzw. hoch qualifizierte Personen, welche die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge belegen oder für sie arbeiten.
AKTION 3: Partnerschaften. Um den europäischen Hochschulen den Anreiz zu geben, sich der Welt zu öffnen und ihre internationale Präsenz zu verstärken, können im Rahmen der unter Aktion 1 ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge auch Partnerschaften mit Hochschulen aus Drittländern geschlossen werden. Solche Partnerschaften bilden den Rahmen für einen Aufenthalt in Drittländern von Wissenschaftlern und graduierten Studierenden aus der EU, die an den Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen teilnehmen.
AKTION 4: Attraktivitätssteigerung. Projekte zur Steigerung der Attraktivität sind ebenfalls Ziele von Erasmus-Mundus. Sie sollen das Interesse an der europäischen Hochschulbildung fördern. Finanziert werden Aktivitäten zur Schärfung des Profils und zur Verbesserung und des Bekanntheitsgrads der europäischen Hochschulbildung. Auch Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Zugangsmöglichkeiten sowie Fragen, die für die Internationalisierung der Hochschulbildung maßgeblich sind (z. B. gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen mit Drittstaaten) werden finanziell unterstützt.
Im Rahmen von Erasmus Mundus werden etwa 100 Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge bezuschusst, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Etwa 5 000 graduierte Studierende aus Drittländern, die europäische Masterstudiengänge belegen, sowie über 4 000 graduierte Studierende aus der EU, die im Rahmen der Masterstudiengänge einen Studienaufenthalt in einem Drittland absolvieren, erhalten Stipendien. In Verbindung mit den Masterstudiengängen werden auch Lehr- und Forschungsstipendien gewährt: gefördert werden mindestens 1 000 Gastwissenschaftler aus Drittländern, die in die EU kommen, sowie in vergleichbarer Zahl Wissenschaftler aus der EU, die ins Ausland gehen. Unterstützt werden im Zuge des Programms etwa 100 Partnerschaften zwischen Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen und Hochschuleinrichtungen in Drittländern.
Wer ist berechtigt?
- die 25 EU-Mitgliedsstaaten
- Kandidatenländer für den Beitritt zur EU (Rumänien, Bulgarien, Türkei)
- die am Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmenden Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA/EWR-Länder: Island, Norwegen, Liechtenstein)
- alle anderen Länder der Welt (Drittländer)
Liste von ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen ist noch nicht veröffentlicht, kann jedoch hier nachgelesen werden.







Seite weiter empfehlen

