Für Studierende
Erasmus-Programm
EU-USA Programm
EU-Kanadaprogramm
Alfa Programm
Tempus Programm
Leonardo-da-Vinci Programm
Vulcanus Programm in Japan
Erasmus Mundus-Programm
ERASMUS-Programm
EU-Programme wie ERASMUS sollen Studierenden die Möglichkeit geben, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln, und diese in der Zukunft sprachlich, fachlich und kulturell zu nutzen. Gleichzeitig stellen internationale Studenten auf den Gastschulen eine große Bereicherung dar, was die Zusammenarbeit und somit auch die Toleranz fördert. Der Beitrag, den die Austauschprogramme leisten, soll einen Teil der Mobilitätskosten decken und so den Studienaufenthalt im Ausland ermöglichen, der sonst nicht finanzierbar wäre.
Leistungen für Studenten
- Auslandsstudium (3-12 Monate) an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU-Mitgliedsstaat bzw. Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Bulgarien, Rumänien und Malta
- Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
- Akademische Akkreditierung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses (max. 200 €)
- Sondermittel für behinderte Studenten
- Unterstützung bei sprachlicher und fachlicher Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
- Betreuung bezüglich Unterkunft und kulturellen Angeboten durch Gastinstitution
Wer ist berechtigt?
- Studierende, die in einem Studiengang der Hochschule eingeschrieben sind, der bis zu einem Hochschulabschluss (inkl. Promotion) führt
- Studierende, die mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben
- Das Auslandsstudium ist ein integraler Bestandteil eines Studienganges an der Heimathochschule
- Studierende, die Mitglieder der EU – oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind
- Studierende, die an einem Austauschprogramm teilnehmen möchten, müssen über ausreichende Sprachkenntnisse des betreffenden Landes verfügen, um die Lehrveranstaltungen verfolgen zu können
Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihre Universität oder Gastuniversität. Eine Liste aller Nationalen Agenturen, die die Organisation solcher Programme zum Ziel hat, finden Sie unter folgender Adresse:
Nationale Agenturen
EU – USA Programm
Das EU-USA-Programm ist das Kooperationsprogramm zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich Hochschul- und Berufsbildung.
Aus diesem Programm sollen innovative, multilaterale, primär auf Studierende ausgerichtete Projekte hervorgehen, die über das Potential verfügen, eine langfristige Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsausbildung zu fördern. Die Projekte befassen sich hauptsächlich mit der Entwicklung internationaler Lehrpläne und der Mobilität von Studierenden, wobei die Vermittlung von Fremdsprachkenntnissen den Schwerpunkt des Programms ausmacht.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kontaktadressen zur Einreichung von EU-USA-Projektanträgen
- EU-Antragsteller
Nicole Versijp
Europäische Kommission
Generaldirektion für Bildung und Kultur
Rue de la Loi, 200 (B7 8/30)
B-1049 Brüssel
Belgien
Tel. : (+32-2) 296 66 64
Fax.: (+32-2) 295 57 19
e-mail nicole.versijp@cec.eu.int
- US-Antragsteller
Frank Frankfort
Ph.D. Co-ordinator, EC/US Programme
Fund for the Improvement of Postsecondary Education (FIPSE)
1990 K Street 8th Floor
Washington, D.C. 20006-8544
Tel.: (+1-202) 502-7513
Fax: (+1-202) 502-7877
e-mail: frank_frankfort@ed.gov
EU-Kanadaprogramm
Das EU-Kanada-Programm ist das Kooperationsprogramm zwischen der Europäischen Union und Kanada im Bereich Hochschul- und Berufsbildung.Aus diesem Programm sollen innovative, multilaterale, primär auf Studierende ausgerichtete Projekte hervorgehen, die über das Potential verfügen, eine langfristige Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsausbildung zu fördern. Die Projekte befassen sich hauptsächlich mit der Entwicklung internationaler Lehrpläne und der Mobilität von Studierenden, wobei die Vermittlung von Fremdsprachkenntnissen den Schwerpunkt des Programms ausmacht.Wer ist berechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind alle Hochschuleinrichtungen, hochschulverwandten Organisationen und Ausbildungseinrichtungen in den fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Kanada.
Kontaktadressen zur Einreichung von EU-Kanada-Projektanträgen
- EU-Antragsteller
Martin Westlake
Europäische Kommission
Generaldirektion für Bildung und Kultur
Rue de la Loi, 200
Abteilungsleiter für Drittstaatenkooperation
B-1049 Brüssel
Belgien
Tel: (+32-2) 295 5903
e-mail: martin.westlake@cec.eu.int
- Kanadische Antragsteller
Ginette Carle, Senior Program Advisor
Canada-European Community Program for
Co-operation in Higher Education and Training
Learning and Literacy Direcotrate
Human Resources Development Canada
140 Promenade du Portage
Place du Portage, Phase IV
Hull, Quebec
K1A0J9
Tel.: (819) 997–33 62
Fax: (819) 953-81 47
e-mail: Ginette.carle@hrdc-drhc.gc.ca
ALFA Programm
ALFA (América Latina – Formación Académica) ist ein Hochschulkooperationsprogramm der Europäischen Union (Generaldirektion Außenbeziehungen) mit Lateinamerika. Die Förderung von Hochschulnetzwerken erfolgt mit Blick auf eine verstärkte wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika. Der Austausch ist nur im Rahmen von Hochschulprojekten möglich und somit sind Individualanträge nicht möglich.Kontaktadressen
European Commission
EuropeAid - Co-operation Office
Directorate E - Latin America
Unit E.2 - Centralised Operations: Latin America
Programme ALFA
(J 54 - 04/29)
B-1049 Brussels
Belgium
Europa - EuropeAid
TEMPUS Programm
TEMPUS ist ein Programm der Europäischen Union zur Unterstützung des sozialen und wirtschaftlichen Reformprozesses in den Partnerländern. Dazu gehören die nichtassoziierten Länder Südosteuropas, die Neuen Unabhängigen Staaten, die Mongolei sowie die Mittelmeerländer. Im Mittelpunkt des TEMPUS-Programms steht die Entwicklung des Hochschulwesens in diesen Ländern im Rahmen von Kooperationen mit Hochschulen und anderen Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten.Studentische Mobilität wird ausschließlich im Rahmen von Projekten zur Lehrplanentwicklung gefördert. Zuschüsse können für Studierende im Grundstudium (nach Absolvierung von mindestens zwei Studienjahren), Graduierte sowie Doktoranten bewilligt werden.
Eine Liste mit den Kontaktadressen aller Nationalen Agenturen finden Sie hier.
LEONARDO-DA-VINCI-Programm
Der Auftrag dieses Programms ist es u.a. die grenzüberschreitende Mobilität von Personen in der Berufsausbildung, Studierenden, jungen Hochschulabsolventen und Arbeitnehmern zu fördern. Die Dauer liegt zwischen 3 Wochen und 9 Monaten. Der Austausch findet in der Regel im Rahmen von definierten Projekten statt. Der Antrag kann individuell bei den Kooperationsnetzwerken gestellt werden.LEONARDO DA VINCI soll die Berufsbildungspolitik der Mitgliedsstaaten ergänzen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung von Qualität und europäischer Dimension in den Berufsbildungssystemen und -praktiken der europäischen Länder soll durch fünf Maßnahmen realisiert werden
- Austausch- und Vermittlungsprojekte (Mobilität)
- Pilotprojekte und thematische Aktionen
- Projekte zur Förderung der Sprachenkompetenz
- Transnationale Netze für Fachwissen und Wissenstransfer in Europa
- Projekte zur Erstellung von Vergleichsmaterial (Erhebungen und Analysen)
Directorate-General for Education and Culture
Vocational Training
Mr. M. Richonnier - Director
Rue de la Loi 200
B-1049 Brussels
Belgium
e-mail: leonardo@cec.eu.int
CEDEFOP - European Centre for Development of Vocational Training
GR-55102 Thessaloniki
Mr. Johan van Rens - Director
Tel.: (+30-31) 490 11 1
Fax: (+30-31) 490 10 2
e-mail: info@cedefop.eu.int
CEDEFOP
Eine Liste aller Nationalen Agenturen ist im Web verfügbar.
Weitere Informationen über das Leonardo da Vinci Programm.
VULCANUS Programm in Japan
Das Programm besteht aus Industriepraktika für EU-Studenten, beginnt im Regelfall im September und endet im August des folgenden Jahres. Die Studenten absolvieren:- ein einwöchiges Seminar über Japan,
- einen viermonatigen Japanisch-Intensivkurs,
- ein achtmonatiges Praktikum in einem japanischen Unternehmen.
Das Programm "VULCANUS in Japan" wird vom EU-Japan-Zentrum für die industrielle Kooperation und dem japanischen Heimatunternehmen finanziert. Die europäischen Studenten erhalten ein Stipendium von 14.000 Euro, um die Kosten für die Hin- und Rückreise und die Lebenshaltungskosten in Japan zu decken. Das Aufnahmeunternehmen ist für ihre Unterbringung während der 12 Monate zuständig. Die Sprachkurse und das Seminar werden durch das EU-Japan Zentrum für die industrielle Zusammenarbeit finanziert.
Wer ist berechtigt?
- EU Staatsangehörige
- Studenten (Ingenieurswesen oder Wissenschaft) dazu gehören: Computerwissenschaft, Ingenieurswissenschaft, Maschinenbau, Chemie, Elektronik, Biotechnologie, Elektrotechnik, Physik, Telekommunikation, Information, Kerntechnik, Hoch- und Tiefbau, Metallwerkstoffe, Keramik, Produktionssysteme. Die Studenten müssen im Hauptstudium oder Postgraduierten-Studenten sein und gemäß den Bestimmungen der Universität ein Jahr als anerkannten Teil ihres Studiums in Japan verbringen können oder ein Jahr vom Studium befreit werden.
- Die Bewerber werden auf Grundlage ihres Studienverlaufs und der Meinung ihrer Professoren, ihrer schriftlichen und mündlichen Englischkenntnisse, ihrer Motivation, ihrer Einstellung zu Beziehungen zwischen der EU und Japan sowie ihrer Anpassungsfähigkeit ausgewählt.
Kontaktadresse
EU-Japan Centre
for Industrial Cooperation
Rue Marie de Bourgogne 52,
B-1000 Brussels
Belgium
Tel.: (+32-2) 282 00 40
Fax: (+32-2) 282 00 45
EU-Japan Centre for Industrial Cooperation
ERASMUS MUNDUS-Programm
Erasmus Mundus soll als Kooperations- und Mobilitätsprogramm die Qualität der europäischen Hochschulbildung verbessern und ,durch die Zusammenarbeit mit Drittländern, das interkulturelle Bewusstsein fördern.Das Ziel des Programms ist es, die internationalen Beziehungen im Hochschulwesen zu stärken. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Förderung europäischer Masterstudiengänge mit hohem Qualitätsanspruch; Stipendien für Studierende und Gastwissenschaftler aus der ganzen Welt, um an den europäischen Masterstudiengängen teilzunehmen; Förderung von Auslandsaufenthalten europäischer Studierender und Wissenschaftler in Drittländern.
Insgesamt wird das Programm in 4 Aktionen zusammengefasst
AKTION 1: Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge. Dabei handelt sich um Masterstudiengänge mit höchstem Qualitätsanspruch, die von mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen europäischen Ländern angeboten werden müssen. Um für Erasmus Mundus infrage zu kommen, müssen die Studiengänge integriert sein, d. h. sie müssen Studienabschnitte in mindestens zwei der beteiligten Hochschuleinrichtungen vorsehen, und sie müssen zur Verleihung von anerkannten doppelten, mehrfachen oder gemeinsamen Abschlüssen führen.
AKTION 2: Erasmus-Mundus-Stipendien. Um den im Rahmen der Aktion 1 ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen eine möglichst ausgeprägte internationale Dimension zu verleihen, bietet Erasmus Mundus ein Stipendienprogramm für graduierte Studierende und Gastwissenschaftler aus Drittländern aus der ganzen Welt an. Dieses richtet sich an besonders begabte bzw. hoch qualifizierte Personen, welche die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge belegen oder für sie arbeiten.
AKTION 3: Partnerschaften. Um den europäischen Hochschulen den Anreiz zu geben, sich der Welt zu öffnen und ihre internationale Präsenz zu verstärken, können im Rahmen der unter Aktion 1 ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge auch Partnerschaften mit Hochschulen aus Drittländern geschlossen werden. Solche Partnerschaften bilden den Rahmen für einen Aufenthalt in Drittländern von Wissenschaftlern und graduierten Studierenden aus der EU, die an den Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen teilnehmen.
AKTION 4: Attraktivitätssteigerung. Projekte zur Steigerung der Attraktivität sind ebenfalls Ziele von Erasmus-Mundus. Sie sollen das Interesse an der europäischen Hochschulbildung fördern. Finanziert werden Aktivitäten zur Schärfung des Profils und zur Verbesserung und des Bekanntheitsgrads der europäischen Hochschulbildung. Auch Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Zugangsmöglichkeiten sowie Fragen, die für die Internationalisierung der Hochschulbildung maßgeblich sind (z. B. gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen mit Drittstaaten) werden finanziell unterstützt.
Im Rahmen von Erasmus Mundus werden etwa 100 Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge bezuschusst, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Etwa 5 000 graduierte Studierende aus Drittländern, die europäische Masterstudiengänge belegen, sowie über 4 000 graduierte Studierende aus der EU, die im Rahmen der Masterstudiengänge einen Studienaufenthalt in einem Drittland absolvieren, erhalten Stipendien. In Verbindung mit den Masterstudiengängen werden auch Lehr- und Forschungsstipendien gewährt: gefördert werden mindestens 1 000 Gastwissenschaftler aus Drittländern, die in die EU kommen, sowie in vergleichbarer Zahl Wissenschaftler aus der EU, die ins Ausland gehen. Unterstützt werden im Zuge des Programms etwa 100 Partnerschaften zwischen Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen und Hochschuleinrichtungen in Drittländern.
Wer ist berechtigt?
- die 25 EU-Mitgliedsstaaten
- Kandidatenländer für den Beitritt zur EU (Rumänien, Bulgarien, Türkei)
- die am Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmenden Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA/EWR-Länder: Island, Norwegen, Liechtenstein)
- alle anderen Länder der Welt (Drittländer)
Eine Liste von ausgewählten Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen ist noch nicht veröffentlicht, kann jedoch unter dem Link nachgelesen werden.







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