Versicherungen
Damit Sie Ihre Sprachreise sorglos genießen können und Risiken unvorhergesehener Notfälle wenigstens finanziell minimieren können, ist ein ausreichender Versicherungsschutz sehr empfehlenswert.
Viele Versicherungen bieten ein Rundumpaket an, das einen kompletten Reiseversicherungsschutz bietet. Es lohnt sich in solchen Fällen, die tatsächlichen Angebote und den Versicherungsschutz zu prüfen und zu vergleichen. Vor allem sollten Sie Ihren tatsächlichen Bedarf am Versicherungsschutz einschätzen, der von verschiedensten Faktoren abhängt:
- Reise ich allein / mit Familie?
- Reiseziel (Gefahr, Entfernung, Sprachkenntnisse, gesetzliche Lage, politische Situation etc.)?
- Was führe ich mit (Luxusgüter, elektronische Geräte etc.)?
- Welche Leistungen decken meine bisherigen Versicherungen ab (z.B. ADAC, ÖAMTC, durch Reisebuchung oder Kreditkarte etc.)?
- Habe ich eine ausreichende Auslandskrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung und benötige ich eine Reisegepäckversicherung?
FALLE KREDITKARTE
„Das Risiko deckt sicher meine Kreditkarte ab ... – Eine Meinung, die weit verbreitet ist. In Wahrheit sind aber etwa nur 10 % aller Kreditkarteninhaber mit einem ausreichenden Reiseversicherungsschutz ausgestattet. Prüfen sie daher, ob:
- bestehende Versicherungsleistungen an einen Gebrauch der Kreditkarte gekoppelt sind.
- Kosten für einen Rücktransport erstattet werden (ohne Kostenlimit).
- ein Reisekrankenversicherungsschutz besteht (auch für Familienmitglieder).
- die weltweite Hilfe durch einen 24-Stundennotruf gewährleistet wird.
Wenn alle diese Fragen mit "Ja" beantwortet werden, bietet Ihre Kreditkarte ausreichenden Sicherheitsschutz. Wenn nicht, sollten Sie sich um zusätzliche Reiseversicherungen kümmern.
AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG
Gesetzliche Krankenversicherungen: tragen in der Regel nur die Behandlungskosten bei einem Aufenthalt innerhalb der EU und dann auch nur maximal bis zu den einheimischen Behandlungssätzen. Für Staatsangehörige der EU-Länder gilt die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. (Seit dem 1. Juni 2004 wird der Auslandskrankenschein Formular E 111 durch die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ersetzt). Schweizer sollten eine Reisezusatzversicherung abschließen.
Private Krankenversicherungen: decken im Regelfall auch im Ausland anfallende Kosten für Behandlungen ab, jedoch sind die Bestimmungen hierbei recht unterschiedlich. Wenn Sie privat versichert sind oder zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sich über deren Versicherungsschutz genauestens informieren und bei Bedarf eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
ACHTUNG: Behandlungen, bei denen schon vor Reiseantritt feststeht, dass sie anfallen würden, sind meist nicht abgedeckt.
REISERÜCKTRITTVERSICHERUNG
Stornierung ist der häufigste aller Schadensgründe, die im Bereich 'Reise' gemacht werden. Unerwarteter Job-Verlust, Krankheit von einem selbst oder Familienangehörigen zwingen einen oft, die gebuchte Reise zu stornieren und auf den hohen Stornogebühren sitzen zu bleiben.
Sprachschulen verlangen bei Stornierung abhängig von der verbleibenden Zeit zum Reiseantritt meist den gesamten Kurspreis. Eine Versicherung ist somit empfehlenswert.
REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Den Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung sollten Sie vom tatsächlichen Wert ihres Gepäck abhängig machen. Teilweise (bei Einbruch im Hotel, Verlust des Gepäcks an Flughäfen) decken Hausratversicherungen die somit entstandenen Schäden ab.
Falls Sie sich für eine Reisegepäckversicherung entschließen, sollten sie sich genau darüber informieren, welche Leistungen bei welchem Schadensfall erbracht werden. Sehr oft bieten diese zusätzlichen Versicherungen nämlich nur einen Versicherungsschutz auf den Zeitwert bzw. beschränken auf Luxus- bzw. elektronische Güter die maximale Versicherungssumme auf 50 % des tatsächlichen Wertes.







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