Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)

In der DSH wird geprüft, ob fremdsprachige Studienbewerber/-innen die Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, die für die Aufnahme des Studiums erforderlich sind.
Bewerber/-innen sollten Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe mitbringen oder mindestens 800 Stunden Deutschunterricht.
Die DSH ist spätestens ein Jahr nach Zulassung oder Einschreibung abzulegen. Die Prüfung kann in der Regel einmal wiederholt werden.


Prüfungsbereiche

Schriftlicher Teil

  • Hörverständnis, Dauer ca. 75 Min.
  • Leseverständnis, Dauer ca. 90 Min.
  • Vorgabenorientierte Textproduktion, Dauer ca. 90 Min.
  • Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen, Dauer ca. 30 Min.


Mündlicher Teil

  • Dauer ca. 20-30 Min.
  • Teil 1: Prüfungsgespräch zu einem fachorientiertem oder allgemeinsprachlichen Text
  • Teil 2: Prüfungsgespräch zu allgemeinen Themen

Bewertung
In den Prüfungsteilen Hörverständnis und Leseverständnis können jeweils maximal 60 Punkte erreicht werden und in den Prüfungsteilen Vorgabenorientierte Textproduktion und Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen können jeweils maximal 30 Punkte erreicht werden (maximale Punktzahl 180 Punkte; minimale Punktzahl 120 Punkte).
Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen also mindestens 2/3 der erreichbaren Punktzahl erreicht sein (= 120 Punkte). Teilnehmer ab 150 Punkten in der schriftlichen Prüfung haben die Prüfung ohne mündliche Prüfung bestanden.


Aktuelle Informationen bezüglich DSH sind auf der folgenden Webseite zu finden:

Universität zu Köln